Die Verschreibungsfähigkeit von kurz wirksamen Insulinanaloga, die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist gefallen

Am 22. Februar 2008 entschied der G-BA, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Menschen, die an einem Typ-1-Diabetes leiden grundsätzlich nur dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig bleiben, wenn sie nicht teurer als andere Insuline sind.

Bei begründeten Ausnahmen (z.B. Menschen, die allergisch auf Humaninsulin reagieren bzw. bei denen eine zufrieden stellende Stoffwechsellage mit Humaninsulin in der Vergangenheit nicht erreicht werden konnten, dies nachweislich (!) mit kurzwirksamen Insulinanaloga jedoch gelingt), können kurzwirksame Insulinanaloga weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen werden. Diese Ausnahmen gelten ohne Einschränkung, so der G-BA, für alle Patientinnen und Patienten, also auch für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene aller Altersgruppen.

Bei der Entscheidungsfindung stand die Frage offen: Gibt es bei der Behandlung mit einem kurzwirksamen Insulinanalogon einen durch wissenschaftliche Studien belegten Zusatznutzen, besonders im Hinblick darauf, dass, die Insulinanaloga deutlich teurer sind, als Humaninsuline?

"Entsprechende Belege hierfür hat die pharmazeutische Industrie bisher nicht vorlegen können, obwohl die Insulinanaloga bereits seit rund einem Jahrzehnt in Deutschland auf dem Markt sind. Deshalb musste der G-BA im Interesse von vielen Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen und Beitragszahlern eine Entscheidung treffen, die ungerechtfertigte Mehrkosten vermeidet und zugleich für die Patientinnen und Patienten die optimale Versorgung gewährleistet", sagte Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. In Aussicht wurde jedoch gestellt, dass bei Preisabsenkungen auf das Niveau von Humaninsulinen, seitens der Pharmafirmen, umgehend wieder ohne weiteren Beschluss des G-BA voll zu Lasten der GKV verordnungsfähig seien.

Grundlage dieser Entscheidung war eine vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erstellte Nutzenbewertung der Analoginsuline für Menschen mit Typ-1 Diabetes.

Welche Auswirkungen hat dieser Beschluss, wenn er durch die politischen Gremien festgesetzt wird, für die Betroffenen, die Kinder und Jugendlichen?

  1. Kinder und Jugendliche, die neu an einem Typ-1 Diabetes erkranken, sind zunächst auf Humaninsulin einzustellen
  2. unseren Informationen zufolge sollen die Kinder und Jugendliche, die bereits mit Insulinanaloga behandelt werden, diese auch weiterhin erhalten.
  3. bei Kindern, die bereits mittels Pumpentherapie behandelt werden, soll nach Aussage des G-BA in medizinischen Einzelfällen, die Behandlung gesichert sein.

Da diese Entwicklung in unserem Gesundheitssystem nicht dem allgemeinen internationalen Standart entspricht, hat sich die Internationale Diabetes Föderation (IDF – Europa) an Frau Merkel gewandt, und die deutsche Regierung angehalten im Interesse der vielen betroffenen Menschen alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um diese Therapieoption allen Menschen auch weiterhin zugänglich zu machen.

 

Brief an Fr. Merkel

BRIEF IN ENGLISCH

 

BRIEF in ÜBERSETZUNG

Original

Auch der Bund diabetischer Kinder und Jugendlicher e.V. kämpft für den Erhalt und die Verordnungsfähigkeit der kurzwirksamen Insulinanaloga und wird am 13.03.2008 als Interessensvertreter für Kinder und Jugendliche aber auch erwachsene Menschen mit Typ-1 Diabetes an einer geplanten Pressekonferez (parallel zu dem Protestmarsch) in Berlin teilnehmen.

Stellungnahme BDKJ

 

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